danner pc gesteuerte systeme
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen
gelten für alle Lieferungen und Angebote der danner pc
gesteuerte systeme, nachfolgend Auftragnehmer genannt.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer
schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebot und Vertragsgegenstand
Unsere Angebote sind hinsichtlich der
Leistungen, Preise, Menge, Lieferfrist, und Nebenleistungen
freibleibend. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt
sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten
Gattungsschuld. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
3. Leistungsumfang
Der Kunde erwirbt vom Auftragnehmer
die in der Rechnung bezeichneten Geräte oder nur Software zu den
folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses
Vertrages.
4. Softwareinstallation
Die Installation von Software erfolgt
durch den Kunden, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wurde.
In letzterem Fall ist der Eintritt der Betriebsbereitschaft
gesondert festzuhalten. Nach Überprüfung des Vorliegens der
Installationsvoraussetzungen und die Erfüllung der spezifizierten
Anforderungen des Anwenders sind in der Rechnung der Abschluss der
Installationsvorbereitungen, die Abnahme und vereinbarte Begleitmaßnahmen
festzuhalten.
5. Preise, Verpackung und Versand
(1) Unsere Preise sind grundsätzlich
die auf unserer Webseite zur Zeit der Bestellung genannten Preise.
Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern
behalten wir uns vor. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte
ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und
Versandkosten trägt der Kunde. Der Auftragnehmer
ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere
Lieferfrist als 4 Monate ab der zugegangenen Bestellung vereinbart
ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen
Preise berechnet.
(2) Verpackungen werden Eigentum des
Kunden und vom Auftragnehmer berechnet. Porto- und Verpackungsspesen
werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart
erfolgt nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden.
6. Lieferfrist
(1) Die Lieferfrist beginnt mit der
zugegangenen Bestellung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das
Lager verlassen hat.
(2) Bei Überschreitung der
Lieferfrist ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist,
mindestens von zwei Wochen berechtigt.
(3) Ersatzansprüche des Kunden wegen
Lieferverzug oder Unmöglichkeit innerhalb dieser zwei Wochen sind
ausgeschlossen. Bei Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf oder ähnlichen
Fällen sowie bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängert
sich die Lieferfrist vom Auftragnehmer
entsprechend. Bei nachträglich eintretender Unmöglichkeit die
bestellte Leistung zu erbringen, ist der Auftragnehmer
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
(4) Teillieferungen sind innerhalb
der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit
die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch ist.
7. Gefahrenübergang und Gewährleistung
für Warenlieferung und Wartung
(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten
des Auftragnehmers
ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen
Beschädigung auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf
den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers
verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im
Falle frachtfreier Lieferung.
(2) Die Gewährleistung beginnt mit
der Auslieferung. Offensichtliche Beanstandung der Ware oder
Leistung des Auftragnehmers
müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Empfang, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgenen Mängel
müssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden
Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.
Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrecht des
Kunden.
(3) Schlägt die Durchführung von
Gewährleistungsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit fehl, kann
der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem
unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten
werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde,
innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.
(4) Für Mängel, die durch natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung
bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft den Auftragnehmer
keine Gewährleistungspflicht.
(5) Werden Reparaturen oder Veränderungen
vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung des
Auftragnehmers
am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung.
Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die
in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten
durchgeführten Änderungen verursacht wurden.
(6) Konstruktions- und Formänderungen,
die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des
Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder
geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
8. Haftungsbeschränkungen
(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für
Personenschäden.
(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen den Auftragnehmer
als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände
selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist
ausgeschlossen soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vom Auftragnehmer
verursacht wurde oder auf dem Fehlen von durch den Auftragnehmer
zugesicherten Eigenschaften beruht. Etwaige Schadensersatzansprüche
werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen
Eintritt bei Vertragsabschluß der Auftragnehmer
vernünftigerweise rechnen musste, jedoch höchstens bis zum Betrag
des Auftragswertes in einem Schadensfall.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für
Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde
regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien
entstanden sind.
(4) Der Auftragnehmerhaftet auch
nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und Schäden aus Ansprüchen
Dritter, die sich nicht aus den Vertragsbeziehungen ergeben.
9. Zahlung bei Kauf und Wartung
(1) Soweit nicht anders vereinbart,
sind die Rechnungen vom Auftragnehmer nach 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(2) Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem
Fall gelten Schecks erst nach Einlösung als Zahlung.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der
Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3
Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß
Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 6% p.a. zu
berechnen.
(4) Die Aufrechnung ist außer bei
von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen
durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen
ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Auftragnehmer
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und
Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sein
Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter
auf die im Eigentum oder Miteigentum vom Auftragnehmer
stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch
solche Eingriffe entstehende Interventionskosten trägt der Kunde.
Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits
sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer
ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen
Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen
werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
11. Rücktritt
(1) Treten wesentliche
Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein,
die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir
berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen
und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene
Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von
Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Tritt der Kunde unberechtigt von
einem erteilten Auftrag zurück, so kann der Auftragnehmer,
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu
machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des
Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
12. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt seine
Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt den Auftragnehmer
und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzes
zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
14. Schlussbestimmungen
(1) In diesem Vertrag sind sämtliche
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der
besonderen Lizenzbestimmungen geregelt. Sonstige Vereinbarungen
bestehen nicht. Änderungen sind nur in Schriftform und bei
Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu
unterzeichnen. Dies gilt auch für eine Änderung des
Schriftformerfordernisses.
(2) Erfüllungsort ist Waiblingen.
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den
Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit
vereinbar, Waiblingen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches
Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
(4) Sollte eine dieser Bestimmungen
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch
solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten
wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
danner pc gesteuerte systeme
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d-71336 waiblingen
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